Unsere Beratung ist nicht angewiesen auf den Abschluss externer Verträge.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist insolvenzgeschützt, steuerlich günstig und sozialversicherungsbefreit. Damit ist sie ein sehr attraktives Instrument für Unternehmen, ihren Mitarbeitern mehr Entgelt zukommen zu lassen, und für Mitarbeiter, um ihr Einkommen im Alter zu ergänzen.
Bevor wir Ihnen ein Produkt empfehlen, sei es von einer Bank oder Versicherung, prüfen wir, ob das Geld für die bAV nicht besser in Ihrem Unternehmen bleibt: Sie können Ihre Unternehmensrendite als Geldanlage nutzen und erhalten so oft bessere Prozente mit weniger Risiko als mit externen Produkten. Gerne kommen wir zu Ihnen und beraten sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter.
Elternzeiten und anschließende Teilzeitarbeit können ein Beispiel dafür sein, dass sich Zeitwertkonten für einzelne Mitarbeiter eher rechnen als die klassische bAV. In der Regel werden Mitarbeiter bei Abschluss von bAV-Verträgen nicht über diese Möglichkeit aufgeklärt; dadurch entgeht ihnen ein Großteil ihrer Rendite.
In einem solchen Fall kann der beste Rat sein, jemanden vor dem Abschluss einer bAV zu bewahren. Wir können das – denn unser Honorar ändert sich nicht dadurch, ob Sie abschließen oder nicht. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter sich für eine externe bAV entscheiden, bieten wir Ihnen Modelle außerhalb des üblichen Versicherungs-Repertoires.